HGB Challenge.
44 Ankreuzaufgaben zu Kaufmann, Firma und Handelsregister. Deine Aufgabe: 1 = richtig, 9 = falsch. Entscheide selbst und überprüfe anschließend deine Lösungen.
Wähle pro Aussage nur eine Antwort. Du kannst in Ruhe zwischen den Themen wechseln. Die Auswertung zeigt dir die richtige Ziffer und die Erklärung. Im Fehlertraining wiederholst du anschließend nur die falsch gelösten Aufgaben.
Alle Aufgaben
Bearbeite die Aussagen und kreuze 1 oder 9 an.
📘 Lernhilfe · Dein Überblick
Die wichtigsten Begriffe aus den Unterrichtsmaterialien – übersichtlich zusammengefasst.
1 · Kaufmann: Wann liegt ein Handelsgewerbe vor?
§ 1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Entscheidend ist, ob der Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang eine kaufmännisch eingerichtete Organisation benötigt. Typische Gewerbemerkmale: selbstständig, planmäßig, auf Dauer, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und grundsätzlich Gewinnerzielungsabsicht. Indizien für den Organisationsbedarf: Umsatz, Gewinn, Mitarbeitende, Sortimentsvielfalt, Größe der Geschäftsräume, Buchhaltung und Geschäftsabläufe. Wichtig: Es gibt keine allgemeine starre Umsatzgrenze nach § 1 HGB.
2 · Kaufmannsarten und Wirkung der Eintragung
Istkaufmann (§ 1 HGB): Handelsgewerbe erfordert kaufmännische Organisation; Kaufmannseigenschaft besteht bereits vor der Eintragung. Eintragung deklaratorisch = rechtsbekundend. Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB): Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen; bei Land- und Forstwirtschaft gelten die Voraussetzungen des § 3 HGB. Eintragung konstitutiv = rechtsbegründend. Ohne Eintragung ist ein gewöhnliches Kleingewerbe grundsätzlich Nichtkaufmann. Formkaufmann: etwa GmbH oder AG kraft Rechtsform; die Gesellschaft erlangt ihre Rechtsstellung nach den einschlägigen Gründungsvorschriften durch Registereintragung. Die kaufmännische Eigenschaft hängt nicht von der Betriebsgröße ab.
Merksatz: Istkaufmann → bereits Kaufmann → Eintragung bestätigt. Kannkaufmann → Eintragung macht zum Kaufmann.
3 · Was folgt aus der Kaufmannseigenschaft?
Für Kaufleute gelten besondere Vorschriften des HGB, zusätzlich zum BGB. Hierzu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Firma (§ 17 HGB), Handelsregisteranmeldung (§ 29 HGB), handelsrechtliche Buchführungspflichten (§ 238 HGB) und die Möglichkeit, Prokura zu erteilen (§ 48 HGB). Achtung: Die persönliche Haftung ist von der Rechtsform abhängig – nicht jeder Kaufmann haftet persönlich und unbeschränkt.
4 · Firma: Definition, Firmenkern und Rechtsformzusatz
Eine Firma ist nach § 17 HGB der Name eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte betreibt und unterschreibt. Sie ist nicht gleichbedeutend mit dem Unternehmen oder Geschäftslokal. Im Unterricht kann man die Firma in Firmenkern (eigentliche Bezeichnung) und Rechtsformzusatz (z. B. e.K., GmbH, AG) aufteilen.
5 · Die vier Firmenarten
Personenfirma: enthält Personennamen (z. B. „Müller e.K.“). Sachfirma: beschreibt die Tätigkeit (z. B. „Fahrradhandel West GmbH“). Fantasiefirma: verwendet ein Fantasiewort (z. B. „Veloria GmbH“). Gemischte Firma: kombiniert Elemente (z. B. „Müller Fahrradhandel e.K.“). Alle Beispiele müssen im Einzelfall die gesetzlichen Firmenanforderungen erfüllen.
6 · Vier Firmengrundsätze
Firmenwahrheit (§ 18 HGB): keine wesentliche Irreführung. Firmenausschließlichkeit (§ 30 HGB): neue Firma muss sich am selben Ort bzw. in derselben Gemeinde deutlich von bestehenden unterscheiden. Firmenbeständigkeit (§§ 21, 22 HGB): Fortführung bei bestimmten Änderungen, etwa Inhaberwechsel, möglich. Firmenöffentlichkeit: die Firma eines Kaufmanns ist zur Eintragung anzumelden und öffentlich einsehbar.
7 · Handelsregister: Bedeutung und Zweck
Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register der Registergerichte (Amtsgerichte). Es macht wichtige rechtliche Tatsachen zu eingetragenen Unternehmen für Dritte zugänglich. Einsicht ist grundsätzlich ohne Nachweis eines berechtigten Interesses möglich. Der öffentliche Glaube bzw. die Publizitätswirkung der Registereintragungen (§ 15 HGB) schützt den Rechtsverkehr – mit gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen.
8 · Handelsregister: HRA, HRB und Inhalt
Abteilung A (HRA): eingetragene Einzelkaufleute, OHG, KG. Abteilung B (HRB): GmbH, AG. Je nach Rechtsform finden sich etwa Firma, Sitz, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Vertretungsberechtigte und Angaben zu Kapital oder Änderungen. Der aktuelle Gewinn gehört nicht zu den regulären Registerangaben. Registerrelevante Änderungen sind anzumelden.
9 · Deklaratorisch oder konstitutiv?
Deklaratorische Eintragung: Die Rechtslage besteht schon vor der Eintragung; die Eintragung macht sie bekannt. Beispiel: Kaufmannseigenschaft des Istkaufmanns. Konstitutive Eintragung: Die Rechtswirkung entsteht erst mit der Eintragung. Beispiel: Kaufmannseigenschaft des Kannkaufmanns nach § 2 HGB. Bei GmbH und AG ist die Registereintragung für die Entstehung als Gesellschaft ebenfalls entscheidend.
Rechtsgrundlagen: Handelsgesetzbuch · Registerportal. Die Lernhilfe fasst die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien fachlich präzisiert zusammen.